Bundeskabinett beschließt CO2-Bepreisung

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 ein Gesetz zur Einführung eines nationalen Emissionshandels für Brennstoffe beschlossen, dass Eckpunkte aus dem, am 20. September 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030 umsetzen soll (Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG)). Ziel ist, das Verbrennen von fossilen Brennstoffen für den Verkehr und das Heizen schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.

Der Emissionshandel gilt ab 2021. Er startet in einer Einführungsphase von 2021 bis 2026 zunächst mit einem fixen CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne. Das entspricht brutto, also inklusive Mehrwertsteuer, durchgereichten Zusatzkosten von 2,8 Cent/Liter für Benzin, 3,2 Cent/Liter für Diesel und Heizöl sowie 0,2 Cent/kWh für Erdgas.

2022 liegt der Preis für ein Emissionszertifikat dann bei 20 Euro, von 2023 bis 2025 steigt er um jeweils 5 Euro bis auf 35 Euro. Erst ab 2026 werden die Zertifikate versteigert, in einem vorgesehenen Preiskorridor von 35 bis zu 60 Euro pro Tonne.

Gekauft werden die Zertifikate von den Inverkehrbringern der Brennstoffe (z.B. von Raffinerien) und nicht von den Endverbrauchern. Allerdings werden diese die Zusatzkosten, über höhere Brenn- und Kraftstoffkosten weiter verrechnen bekommen. Fachleute bezweifeln, dass das Gesetz eine Lenkungswirkung entfalten kann, da der CO2-Preis viel zu niedrig und die zur Verfügung stehenden Mengen nicht begrenzt sind. Für den Endverbraucher wirkt das Ganze nur wie eine moderate Preiserhöhung.