§ 8 c EDL-G verpflichtet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Stichprobenkontrollen zur Durchführung der Energieaudits durchzuführen. Wer seiner Verpflichtung ein Energieaudit durchzuführen nicht nachkommt, kann zu einem Bußgeld verpflichtet werden. Das gilt auch für diejenigen, die wahrheitswidrig behauptet haben, ein KMU zu sein.
Nach § 7 Abs. 3 EDL-G führt das BAFA zudem eine öffentliche Energieauditorenliste, in der Personen aufgeführt sind, die auf Grund Ihrer fachlichen Qualifikation befähigt sind, Energieaudits nach § 8 EDL-G in den Unternehmen durchzuführen. Haben Unternehmen zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 eingerichtet, sind sie von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EDL-G freigestellt.
Nutzen Sie das Know-how der Kupper GmbH und lassen Sie sich sattelfest machen für jede Prüfung!