Energieaudit EDL-G - Pflicht für größere
Unternehmen (> KMU)

Deutschland und die Europäische Union haben sich das ehrgeizige Ziel gesetzt die Energieeffizienz zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen wurde die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, zu deren Umsetzung in nationales Recht das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) angepasst wurde. Am 06. März 2015 wurde das neue EDL-G im Bundesrat beschlossen. Am 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G in Kraft getreten.

Energieaudit – Plicht seit 2015:

Mit der Verabschiedung des EDL-G setzt die Bundesregierung auf ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz in den Unternehmen. Die Energieeffizienz bildet neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite Säule der Energiewende.

Das EDL-G schreibt in den §§ 8-8d vor, dass alle Nicht-KMU`s verpflichtet sind, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchzuführen.

§ 8 Abs. 1 i. V.m. § 1 Nr. 4 ist eines der Kerninhalte des EDL-G. Adressaten der Energieauditpflicht sind alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission sind - als KMU gelten Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen  

§ 8 c EDL-G verpflichtet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Stichprobenkontrollen zur Durchführung der Energieaudits durchzuführen. Wer seiner Verpflichtung ein Energieaudit durchzuführen nicht nachkommt, kann zu einem Bußgeld verpflichtet werden. Das gilt auch für diejenigen, die wahrheitswidrig behauptet haben, ein KMU zu sein.  

Nach § 7 Abs. 3 EDL-G führt das BAFA zudem eine öffentliche Energieauditorenliste, in der Personen aufgeführt sind, die auf Grund Ihrer fachlichen Qualifikation befähigt sind, Energieaudits nach § 8 EDL-G in den Unternehmen durchzuführen. Haben Unternehmen zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 eingerichtet, sind sie von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EDL-G freigestellt. 

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Vorteile eines Energieaudits:

  • Durch die Analyse der energetischen Situation Ihres Unternehmens erhalten Sie eine bessere Transparenz über die Energie-und Kostenquellen im Unternehmen
  • Strukturierte Darstellung Ihres Energieverbrauchs und detaillierte Ergebnisse in einem Bericht
  • Erhebliche Kosteneinsparungen durch die Identifizierung von Effizienzpotentialen möglich (die Europäische Kommission geht davon aus, dass durch ein Energieaudit Einsparungen von bis zu 20 Prozent erreicht werden können)
  • Identifikation von Einsparpotenzialen und Verbesserungsmöglichkeiten sowie Ableitung von konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und damit auch der Kosteneffizienz Ihres Betriebes
  • Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten zur energetischen Optimierung Ihres Betriebes
  • Sie legen damit die Grundlage zur Einhaltung der Anforderungen für die Beantragung des §10 Spitzenausgleichs gemäß SpaEfV sowie im Rahmen der Nachweisverpflichtung gemäß EDL-G
  • Die Ergebnisse des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 können bei Bedarf als Grundlage für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 genutzt werden

Leistungen der Kupper GmbH
im Rahmen eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1:

  • Erstbesprechung
  • Ortsbegehung
  • Erfassung und Darstellung des Energieverbrauchs und  der dazugehörigen  Kosten
  • Durchführung von Energiemessungen – temporär oder dauerhaft
  • Bestimmung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Erstellung  des  Energieaudit-Berichtes  entsprechend  den  Vorgaben  der DIN EN 16247-1
  • Berichterstattung / Präsentation

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