Die europäische Norm definiert das Energieaudit folgendermaßen:
„Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauches einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potential für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.“ Gemäß dieser Definition können nicht nur Ausrüstung, Systeme oder Gebäude, sondern auch Dienstleistungen, Prozesse oder Fahrzeuge Gegenstand des Energieaudits sein. Auf diese Weise sollen Energieauditdienstleistungen effizienter und transparenter werden.
Energieaudit nach DIN16247:
Ein Energieaudit nach DIN16247 ist grundsätzlich für alle Organisationen als Einstieg geeignet. Für KMUs dient es als Nachweis für den Spitzenausgleich. Für Nicht-KMUs als Nachweis der Verpflichtung zum Energieaudit nach EDL-G.
Alle Unternehmen, die keine KMU sind, sind verpflichtet, ein Energieaudit nach EN 16247-1 oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Dies schreibt die Energieeffizienz-Richtlinie RL 2012/27/EU (Energy Efficiency Directive – EED) der EU-Kommission vor, die seit dem 04.12.2012 in Kraft ist und in Deutschland über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt wird.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfordert nicht die Einführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, wie er bei der DIN EN ISO 50001 angestrebt wird,