Energieaudit nach EDL-G – Pflicht für größere Unternehmen!

Energieaudits als gesetzliche Vorgabe

Auch für größere Unternehmen stellt das Energieaudit nach DIN16247 einen entscheidenden Schritt zu mehr Nachhaltigkeit dar. Warum?: Das Energieaudit zeigt Handlungsmöglichkeiten zur energetischen Optimierung Ihres Betriebes auf und bietet damit die Grundlage für die Beantragung von Steuervorteilen (*)

Energieaudit nach EDL-G
Energieaudit nach EDL-G

Ihre Vorteile:

  • Bessere Transparenz über die Energieverbraucher und Kostenquellen im Unternehmen
  • Strukturierte Darstellung Ihres Energieverbrauchs und detaillierte Ergebnisse in einem Bericht
  • Identifikation von Einsparpotenzialen und Verbesserungsmöglichkeiten sowie Ableitung von konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und damit auch der Kosteneffizienz Ihres Betriebes.
  • Erhebliche Kosteneinsparungen sind möglich

Kupper GmbH. Energieberatung seit 2008

Deutschland und die Europäische Union haben sich das ehrgeizige Ziel gesetzt die Energieeffizienz zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen wurde die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, zu deren Umsetzung in nationales Recht das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) angepasst wurde. Am 06. März 2015 wurde das neue EDL-G im Bundesrat beschlossen. Am 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G in Kraft getreten.

  • Durch die Analyse der energetischen Situation Ihres Unternehmens erhalten Sie eine bessere Transparenz über die Energie-und Kostenquellen im Unternehmen 
  • Strukturierte Darstellung Ihres Energieverbrauchs und detaillierte Ergebnisse in einem Bericht 
  • Erhebliche Kosteneinsparungen durch die Identifizierung von Effizienzpotentialen möglich (die Europäische Kommission geht davon aus, dass durch ein Energieaudit Einsparungen von bis zu 20 Prozent erreicht werden können) 
  • Identifikation von Einsparpotenzialen und Verbesserungsmöglichkeiten sowie Ableitung von konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und damit auch der Kosteneffizienz Ihres Betriebes 
  • Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten zur energetischen Optimierung Ihres Betriebes
  • * Antrag auf §10 Spitzenausgleichs gemäß SpaEfV sowie im Rahmen der Nachweisverpflichtung gemäß EDL-G